Der ulmer city gutschein wird vom Ulmer City Marketing e.V. („Kartenherausgeber“) angeboten. Die Karte funktioniert wie ein wieder aufladbarer Gutschein, den der Nutzer gegenüber teilnehmenden Anbietern, sog. „Einlösestellen“, im Stadtgebiet Ulm und Neu-Ulm (Regionalkreis), zur Zahlung von Waren sowie Dienst- und Werkleistungen einsetzen kann.

Der Kartenherausgeber kooperiert zudem mit Arbeitgebern in der Region. Arbeitgeber, die eine solche Kooperation mit dem Kartenherausgeber eingehen, können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge auf ein für den Nutzer geführtes Treuhandkonto zahlen. Diese Sachbezüge kann der Nutzer mittels der Karte für das bargeldlose Bezahlen bei teilnehmenden Einlösestellen nutzen.

Für die Nutzung der Karte gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenherausgeber und dem jeweiligen Nutzer die nachfolgenden „Nutzungsbedingungen“. Teil A der Nutzungsbedingungen regelt die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zu jedem Nutzer der Karte gelten, und Teil B der Nutzungsbedingungen regelt die besonderen Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zu Nutzern gelten, deren Arbeitgeber steuerfreie Sachbezüge auf die Karte des Nutzers einzahlen.

AGB

Der ulmer city gutschein wird vom Ulmer City Marketing e.V. („Kartenherausgeber“) angeboten. Die Karte funktioniert wie ein wieder aufladbarer Gutschein, den der Nutzer gegenüber teilnehmenden Anbietern, sog. „Einlösestellen“, im Stadtgebiet Ulm und Neu-Ulm (Regionalkreis), zur Zahlung von Waren sowie Dienst- und Werkleistungen einsetzen kann.

Der Kartenherausgeber kooperiert zudem mit Arbeitgebern in der Region. Arbeitgeber, die eine solche Kooperation mit dem Kartenherausgeber eingehen, können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge auf ein für den Nutzer geführtes Treuhandkonto zahlen. Diese Sachbezüge kann der Nutzer mittels der Karte für das bargeldlose Bezahlen bei teilnehmenden Einlösestellen nutzen.

Für die Nutzung der Karte gelten im Verhältnis zwischen dem Kartenherausgeber und dem jeweiligen Nutzer die nachfolgenden „Nutzungsbedingungen“. Teil A der Nutzungsbedingungen regelt die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zu jedem Nutzer der Karte gelten, und Teil B der Nutzungsbedingungen regelt die besonderen Nutzungsbedingungen, die im Verhältnis zu Nutzern gelten, deren Arbeitgeber steuerfreie Sachbezüge auf die Karte des Nutzers einzahlen.

a) Der Nutzer kann die Karte an autorisierten Verkaufsstellen des Kartenherausgebers erwerben. Der Kartenherausgeber gibt die Karte als unpersonalisierte Karte aus, d.h. auf der Karte wird nicht der Name des Nutzers, sondern lediglich eine Kartennummer vermerkt.

b) Der Nutzer stimmt diesen Nutzungsbedingungen zu, wenn er die Karte verwendet. Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer diese Nutzungsbedingungen durch folgenden gut sichtbaren Hinweis auf der Karte bereit: „Es gelten die aktuellen Nutzungsbedingungen unter www.ulmercitygutschein.de“. Der Nutzer kann mit dem jeweils auf der Karte gutgeschriebenen Guthaben Waren und Dienstleistungen gegenüber Einlösestellen bezahlen.

c) Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer die Karte als Zahlungsmittel zur Verfügung. Der Nutzer erkennt an, dass weder eine Vertrags- und/oder Leistungsbeziehung zwischen dem Kartenherausgeber und dem Nutzer hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen, die der Nutzer mit der Karte bezahlt, zustande kommt, noch der Kartenherausgeber eine Verantwortlichkeit gleich welcher Art für die Leistungserbringung gegenüber dem Nutzer übernimmt. Nimmt der Nutzer Leistungen der Einlösestellen in Anspruch, geht er mit diesen ein gesondertes Vertragsverhältnis ein.

a) Der Kartenherausgeber stellt dem Nutzer ein „Online-Nutzerportal“ unter www.ulmercitygutschein.de/nutzer bereit. Der Nutzer kann in dem Online-Nutzerportal ein Nutzerkonto anlegen. Um ein Nutzerkonto anzulegen, gibt der Nutzer die Kartennummer in dem Online-Nutzerportal ein und vergibt selbstständig ein Passwort. Dieses Passwort muss der Nutzer bei jeder erneuten Anmeldung angeben.

b) Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort sicher und geheim aufzubewahren und keinem Dritten offenzulegen.

c) In dem Nutzerkonto weist der Kartenherausgeber die Transaktionen, die mit der Karte durchgeführt wurden, aus. Darüber hinaus findet der Nutzer dort ein Kontaktformular, über das er sich an den Kartenherausgeber wenden kann, wenn er Fragen zu der Karte oder deren Verwendung hat.

d) Der Nutzer erkennt an, dass der Kartenherausgeber die Identität des Nutzers bei der Anmeldung im Online-Nutzerportal nicht überprüft. Das heißt, solange für die Karte noch kein Nutzerkonto eröffnet wurde, kann jeder, der die Kartennummer kennt, ein Nutzerkonto für diese eröffnen und eine Pin für das Nutzerkonto vergeben

a) Der Kartenherausgeber verfügt über ein Verrechnungskonto, auf dem das Guthaben für Nutzer einer Karte verwahrt wird. Auf diesem Verrechnungskonto schreibt der Kartenherausgeber Zahlungen in Bezug auf eine bestimmte Karte dem Nutzer gut.

b) Der Nutzer erkennt an, dass aus finanzregulatorischen Gründen das auf der Karte verfügbare Guthaben zu keinem Zeitpunkt den „Maximalbetrag“ von EUR 250 überschreiten darf.

c) Der Nutzer akzeptiert, dass der Kartenherausgeber Gutschriften in Bezug auf eine Karte nur bis zum Maximalbetrag entgegennimmt. Im Fall einer Einzahlung, die den Maximalbetrag übersteigt, wird der Kartenherausgeber die Einzahlung ablehnen und nicht auf der Karte gutschreiben.

a) Legt ein Nutzer einer Einlösestelle die Karte zur Zahlung für eine Ware oder Dienstleistung im Rahmen eines Endkundengeschäfts vor, akzeptiert die Einlösestelle die Karte als Zahlungsmittel und verrechnet das Kartenguthaben mit dem Barzahlungspreis („Zahlungsvorgang“).

b) Die Person, die die Karte als Zahlungsmittel verwendet, muss sich nicht legitimieren, um den Zahlungsvorgang durchzuführen. Weder der Kartenherausgeber noch die Einlösestellen sind verpflichtet, die Identität des Verwenders der Karte vor der Durchführung eines Zahlungsvorgangs zu überprüfen. Der Nutzer stellt insoweit die Einlösestellen als auch den Kartenherausgeber von einer etwaigen Prüfpflicht ausdrücklich frei.

c) Der Nutzer darf Verfügungen mit seiner Karte nur im Rahmen des Guthabens auf der Karte vornehmen. Wenn der Nutzer diese Guthabengrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist der Kartenherausgeber berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Karte entstehen.

d) Der Nutzer kann mit der Karte ausschließlich bei teilnehmenden Einlösestellen Leistungen bargeldlos bezahlen. Bei jedem Zahlungsvorgang vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den verfügten Betrag. Nach Durchführung des Zahlungsvorgangs, d.h. wenn eine Transaktion in unseren Systemen vermerkt wurde, ist ein Widerruf der Zahlung und eine Rückbuchung des belasteten Betrags nicht mehr möglich.

e) Die Guthabenbeträge werden nicht verzinst.

a) Die teilnehmenden Einlösestellen findet der Nutzer unter folgendem Link: www.ulmercitygutschein.de/einloesestellen

b) Um das Guthaben auf der Karte für die Zahlung von Waren und Dienstleistungen zu verwenden, muss der Nutzer die Karte von den bei den Einlösestellen stationierten Lesegeräten auslesen lassen.

a) Der Nutzer hat die Möglichkeit, bei Verkaufsstellen oder über das Online-Nutzerportal Guthaben auf die Karte einzuzahlen.

b) Der Mindestaufladebetrag beträgt EUR 15,00.

c) Die vom Ulmer City Marketing e.V. herausgegebene “ulmer city gutschein-Karte” ist gemäß § 2, Abs.1 Nr. 10 ZAG weder Zahlungsdienstleister noch Zahlungsinstrument oder eGeld im Sinne der §§ 675 c ff. BGB.

a) Wenn der Nutzer drei (3) aufeinander folgende Jahre lang keine Transaktion (Aufladung oder Bezahlung) mit der Karte durchführt („Ausschlussfrist“), wird der Kartenherausgeber die Karte dauerhaft sperren und erlischt der Anspruch des Nutzers auf Verwendung des Guthabens. Die Ausschlussfrist beginnt allerdings erst mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem die letzte Transaktion erfolgt ist.

a) Im Falle einer Beschädigung des elektronischen Speichermediums der Karte bzw. der aufgedruckten, eindeutigen Kartennummer z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch (z.B. Lochen der Karte, Knicken, Kartenbruch), kann sich der Nutzer eine neue Karte ausstellen lassen und die Umbuchung des Restguthabens von der beschädigten Karte auf die Ersatzkarte beantragen. Das Recht auf Umbuchung besteht nur, wenn die beschädigte Karte über einer auf der Karte befindlichen Komponente wie Kartennummer oder Chip eineindeutig zugeordnet werden kann. Die Umbuchung des Guthabens ist nur durch den Kartenherausgeber möglich.